Öffentliche Fördermittel – lassen Sie sich auch subventionieren!

Erhalten auch Sie öffentliche Fördermittel für Ihre DGC Beratung! Falls Sie eine DGC Beratung wünschen, besteht die Möglichkeit diese sich vom Bund/Staat/EU subventionieren zu lassen.

Art und Höhe der Förderung Ihrer DGC Beratung kann aus einem Förderzuschuss von 50-75% der Beratungsleistung bestehen (abhängig vom Förderprogramm).

Gefördert werden in der Regel folgende Beratungsarten (abhängig vom Förderprogramm):

  • Existenzgründungs- und Festigungsberatung
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Nach der Gründung von Unternehmen/Arztpraxen:
    Wirtschaftliche, technische, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung, Beratung zur Unternehmensführung durch Unternehmer/innen, Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen und Unternehmensrating.
 

Welche Art und Höhe von Förderung Sie in Anspruch nehmen können, hängt von Ihren gegebenen Rahmenbedingungen ab als auch in welchem Bundesland sich Ihr Firmen-/ Arztpraxissitz befindet. Im Rahmen einer Beratung, findet die DGC für Sie kostenlos die richtigen bzw. besten Förderprogramme im „Förderdschungel“.

Weitere Informationen zu spezifischen Förderprogrammen, die für Sie individuell in Frage kommen könnten, erhalten Sie bei unserer Förderungsspezialistin Ulrike Preißler.

Antragsverfahren - Schluss mit den „Ammen-Märchen“:

Viele (künftige) Unternehmer/Ärzte halten Abstand von der Beantragung einer Subvention, da sie glauben, dass alles überdurchschnittlich bürokratisch und zeitintensiv zuginge oder sie befürchten, sie würden in Abhängigkeiten geraten können, wie z. B. durch Verpflichtungen der langfristigen Rechenschaft über den Stand der Dinge in ihrer Unternehmung/Arztpraxis usw..

Um diesem „Ammen-Märchen“ eine Ende zu setzen, möchten wir Ihnen nun den Förderablauf in Kurzfassung erläutern:

  1. Antragstellende und Zuwendungsempfänger ist der Beratene. Der Antrag wird von der DGC mit Ihnen zusammen ausgefüllt (integrierte Beratungsleistung), falls Sie das wünschen. Je nach Förderprogramm wird der Antrag vor Beginn der Beratung oder innerhalb von 3 Monaten nach der Beratung bei der entsprechenden Leitstelle eingereicht.
  2. Eine Kopie des vollständigen Beratungsberichts, der Rechnung, ein Nachweis über die Zahlung der vollständigen Beratungsleistung und die Beurteilung des Beraters müssen bei der entsprechenden Leitstelle des Förderinstitutes eingereicht werden. Hintergrund dieser Regelung ist, sicherzustellen, dass die zu fördernde Leistung auch tatsächlich vom Beratenen erbracht worden ist.
  3. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erteilt das Amt den Zuwendungsbescheid und veranlasst die Zahlung des Zuschusses an den Antragsteller. Im Anschluss müssen Sie keinerlei, weitere Auskunft mehr erteilen. Hinweis: Sie haben keine Förderansprüche. Es werden nur Unternehmen gefördert (solange die Fördertöpfe voll sind), die von den Antragstellen als „förderungswürdig“ angesehen werden. Daher ist eine „geschickte Antragsstellung“ von höchster Wichtigkeit.

 

Folgende Förderprogramme könnten, z. B. für Sie in Frage kommen:

 

Hinweis:
Bitte beachten Sie hierzu auch die angebotenen DGC Eigenseminare und Praxisworkshops.

Beratungsanfrage

  • Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner oder nehmen Sie mit uns unverbindlich über das kostenlose Anfrageformular Kontakt auf:

 

Empfehlung Seminare/ Workshops

Bitte klicken Sie das Seminar oder Workshop von Interesse für Sie an!

 

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